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Lungenprovokationstests und weitere Untersuchungen

Mithilfe der Lungenprovokationstests überprüft man die Reaktion bzw. Reizbarkeit der Atemwege. Es werden zwei Arten von Tests unterschieden: der spezifische und der unspezifische Lungenprovokationstest.

Der unspezifische Lungenprovokationstest

Bei Asthmapatienten kann die Lungenfunktion in der beschwerdefreien Zeit normal sein. Eine wichtige Säule für die Diagnostik des Asthma bronchiale stellt daher der Nachweis einer bronchialen Überempfindlichkeit (= bronchiale Hyperreagibilität) dar. Beim Lungenprovokationstest atmet der Patient bestimmte Atemwegsreizstoffe (Histamin, Carbachol oder Metacholin) ein. Die eingeatmeten Konzentrationen werden dabei stufenweise erhöht.

Zwischen den einzelnen Erhöhungen der Konzentration erfolgt eine Messung bestimmter Lungenfunktionswerte (FEV1 oder R = Widerstand). Je nachdem wie das Bronchialsystem auf die eingeatmeten Stoffe reagiert, kann eine Aussage über die Empfindlichkeit getroffen werden. Patienten mit einem hyperreagiblen Bronchialsystem reagieren bereits bei geringen Konzentrationen mit einer Atemwegsverengung. Der FEV1-Wert fällt um mindestens 20 Prozent. Für die Auswertung des Tests wird der sogenannte PC20-Wert angegeben. Er gibt die Konzentration des atemwegsverengenden Medikaments bei einem um 20 Prozent abgefallenen FEV1-Wert an.

Vor dieser endgültigen Diagnose müssen allerdings Störfaktoren dieses Tests ausgeschlossen werden. So ist die Atemwegsempfindlichkeit bei folgenden Faktoren von vornherein erhöht:

Abschwächend auf die Atemwegsempfindlichkeit wirken sich folgende Faktoren aus:

Vor dem Test müssen also bestimmte Medikamente abgesetzt werden oder die Messung erfolgt im Falle einer infektiös bedingten Bronchitis erst nach vollständiger Genesung.

Der spezifische Provokationstest

Anhand des unspezifischen Provokationstests kann nicht ermittelt werden, welcher Stoff genau das Asthma bei einem bestimmten Patienten auslöst. Ein Zusammenhang zwischen einem spezifischen Allergen und Asthma kann aber anhand des spezifischen Provokationstests getroffen werden. Dazu wird dem Betreffenden ein vermutlich für die asthmatischen Beschwerden verantwortliches Allergen zur Inhalation verabreicht. Auch hier werden die Mengen schrittweise gesteigert. Vor und zwischen den einzelnen Dosiserhöhungen erfolgt eine Messung der Lungenfunktionsparameter. Dies geschieht so lange, bis sich eine Atemwegsverengung nachweisen lässt.

Der spezifische Provokationstest darf nur in speziellen Zentren und Krankenhäusern durchgeführt werden, da es zu einem Asthmaanfall oder einem anaphylaktischen Schock kommen kann.

Diese Form des Provokationstests ist meist nicht erforderlich. Er wird nur durchgeführt, wenn die Symptomatik, die Hauttests und die Bestimmung der spezifischen Antikörper unstimmig sind und nicht erklärt werden können. Mögliche Gründe für den Test sind auch die Erstellung eines Gutachtens oder fortbestehende Zweifel an der Erkrankung.

Weitere Untersuchungen

Es kann nötig sein, noch weitere Untersuchungen durchzuführen, nämlich dann, wenn die Untersuchungsergebnisse nicht zur Diagnose "Asthma" passen. Dann muss ausgelotet werden, welche andere Ursachen die Beschwerden haben können.

Mögliche Untersuchungen sind dann ein Röntgen der Lunge oder ein EKG (= Echokardiogramm).

Mithilfe einer Röntgenaufnahme kann die Diagnose "Asthma" nicht direkt gestellt werden. Die Verengung der Atemwege ist nicht unmittelbar ersichtlich. Gelegentlich erkennt man eine Überblähung der Lunge, die aber auch auf andere Erkrankungen zurückgeführt werden kann. Das Röntgen dient in erster Linie dazu, andere Erkrankungen auszuschließen.

Das EKG liefert auch keine zusätzlichen Hinweise auf die Diagnose "Asthma". Jedoch kann bei Druckgefühl über der Brust oder Atemnot diese Untersuchung helfen, bestimmte Herzerkrankungen oder einen Lungengefäßverschluss zu bestätigen oder auszuschließen.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 26.11.2009